Presseberichte

Kantonsrat will besseren Schutz vor Hochwasser

 

ST. GALLEN. Das St. Galler Kantonsparlament hat zwei Motionen der CVP-EVP-Fraktion gutgeheissen, die einen besseren Gewässerunterhalt und Hochwasserschutz verlangen.

Verschiedene Hochwasserschäden der jüngsten Vergangenheit seien auf mangelhaften Gewässerunterhalt zurückzuführen, heisst es im ersten Vorstoss. Viele Schäden würden sich mit einfachen gewässerbaulichen Massnahmen verhindern lassen. Die gültigen gesetzlichen Bestimmungen würden jedoch von den Behörden unterschiedlich ausgelegt und seien den Anstössern und Betroffenen gar nicht richtig bewusst. «Der Gewässerunterhalt wird oft erst dann ein Thema, wenn die Schäden bereits da sind», sagte Andreas Widmer (Mosnang) namens der CVP-EVP-Fraktion in der Ratsdebatte. Der Kanton müsse Verfahrenslücken schliessen und Massnahmen für einen nachhaltigen Gewässerunterhalt treffen, so die Forderung in der Motion.

«Projekte werden blockiert»

Bauchef Willi Haag hielt fest, die notwendigen gesetzlichen Regelungen seien längst vorhanden, womit die Motion unnötig sei. Jedoch hapere es an gewissen Orten bei der konkreten Umsetzung; Projekte würden nicht selten blockiert, etwa weil sich Anwohner dagegen wehren. In Altstätten beispielsweise sei längst ein «wirksames Hochwasserprojekt» geplant, doch der Stadt fehle der Mut, es zu realisieren. Trotz dieser Einwände trat das Parlament auf die Motion ein und hiess sie mit 65 zu 45 Stimmen gut.

Überflutungsräume schaffen

In der zweiten Motion verlangt die CVP-EVP-Fraktion gesetzliche Grundlagen für die Schaffung von Überflutungsräumen in Landwirtschafts- und Grünzonen sowie im Wald. Haags erneutem Einwand, die rechtlichen Voraussetzungen hierfür seien bereits gegeben, widersprach Michael Schöbi (CVP, Altstätten): «Der Kanton braucht ein griffiges Überflutungskonzept in einem Guss.» Sein Fraktionskollege Werner Ritter hielt fest, verschiedene baurechtliche Fragen seien nicht geklärt. Etwa, ob ein Bauernhof, der in einem Notentlastungsraum liege, weiter ausgebaut werden dürfe. Auch wie die Wiederherstellung des Gebiets nach einem Hochwasser ablaufen solle, sei nicht genau geregelt. Der Rat befürwortete die Motion mit 62 zu 45 Stimmen. (av)