Leitgedanken

Siedlungsdruck

Betrachtet man die Raumentwicklung im letzten Jahrhundert so hat ein enorm starkes Wachstum der Siedlungen stattgefunden. Ein mit Asphalt, Beton oder Bauten versiegelter Boden kann seine natürlichen Funktionen nicht mehr ausüben und die anfallenden Regenmengen werden direkt den Gewässern zugeführt, die dieses jedoch nicht mehr fassen können.

 

Klimatische Veränderung

Betrachtet man parallel dazu die Temperaturerhöhung im letzten Jahrhundert um ca. 1º und stellt diese einmal der Temperaturerhöhung zwischen der Eiszeit und Warmzeit von ca. 4º gegenüber,so erkennt man die Dimension der bevorstehenden Klimaveränderung, die wir, nach allem was wir heute wissen, zur Kenntnis zu nehmen haben und mit deren Auswirkungen wir alle in den nächsten Jahren und Jahrzehnten leben müssen. Dazu gehört die Zunahme von Regenperioden mit grossen Niederschlagsmengen, welche die Probleme des Siedlungsdrucks zusätzlich verschärfen.

 

Sanierungsbedarf

Sanierungsbedürftige, 100- jährige Wasserbauwerke halten diesen extremen Belastungen nicht mehr stand. Nebst den zu erwartenden Alterserscheinungen hat auch der mangelnde Unterhalt der Fliessgewässer zum akuten Handlungsbedarf beigetragen.

 

Zeitgemässer Wasserbau

Diese Auswirkungen führen zu einer Neuorientierung im Wasserbau. Die Bestandteile Sanierung, Unterhalt, Hochwasserschutz und Renaturierung sind heute geforderte Inhalte eines nachhaltigen Wasserbau- und Sanierungskonzeptes. Die Realisierung solch komplexer Vorhaben bedingt eine überregionale Zusammenarbeit. Die Lösungsfindung der beteilgten Akteure aus den genannten Fachbereichen und politischen Gremien wird von Konflikten und Interessensgegensätzen begleitet. Bei der Ausarbeitung und Umsetzung müssen dabei sehr unterschiedlichen rechtlichen und politischen Kontexten Rechnung getragen werden.

 

Ziel muss dennoch bleiben ein effektives, kostengünstiges und ökologisch angepasstes Projekt zu realisieren.

 

Finanzierung

Die Verantwortung für die Umsetzung der festgelegten Massnahmen wurde durch das Wasserbaugesetz den Kantonen übertragen. Bund, Kantone und Gemeinden leisten Beiträge an den Bau, den Hochwasserschutz und die Renaturierung von Fliessgewässern. Nebst dem Grundangebot können zusätzliche Finanzierungsquellen in Form von Subventionen erschlossen werden. Dabei ist die Höhe der zu erwartenden  Subventionsbeiträge für den Hochwasserschutz und die Renaturierungen mit etlichen Bedingungen verknüpft. Diese Vorgaben haben erheblichen Einfluss auf eine Projektentwicklung.

 

Beim Unterhalt stehen häufig die Gemeinden in der Pflicht und müssen auch einen Grossteil der Kosten übernehmen. Kantonsbeiträge gibt es in den meisten Kantonen nur für die Strecken, für die der Kanton auch die Unterhaltspflicht hat. Der Bund übernimmt hingegen keine Kosten für den Unterhalt.

 

Perimeter

Die Umverteilung von Kosten um das ordentliche Budget zu entlasten, führt zum Einsatz alternativer Finanzierungsinstrumente. Eine Möglichkeit für Gemeinden ist die Erhebung eines Perimeteres. Dieser sieht die Kostenbeteiligung von einzelnen Grundeigentümern einer Komune am Bau und Unterhalt von Gemeindegewässern vor. Die damit verbundene Aufhebung eines langjährig bewährten, solidarischen Systems einer Komune ist in Frage zu stellen.

 

Solidarität

Die angeführten Themen greifen direkt und indirekt in die Lebenswelten der gesamten Bevölkerung ein. Sicherheit für Menschen, Siedlungen, Kulturland und vitale Infrastrukturen im Bereich Verkehr, Versorgung und Entsorgung muss gewährleistet werden und liegt im Interesse aller.

 

Solidarische Systeme sind aufgrund der anstehenden Poblematiken und deren Lösungen unersetzlich und es gilt sie zu erhalten.