Zielformulierung

Zielformulierung IG Wab2425
Sanierung Gstalden-/Freibach (Hochwasserschutz): Wiederaufnahme des Bachprojekts
 
Ausgangslage / Zweck der IG
 
Die IG Wab2425 bezweckt
 
· den Einsatz und das Mitspracherecht für sinnvolle und kostengünstige, wasserbauliche
   Massnahmen die das Einzugsgebiet des Gstalden- / Freibachs betreffen.
 
· der Einsatzzweck der IG kann den Statuten gemäss auf weitere Fliessgewässer der Gemeinden
  Thal und Rheineck ausgedehnt werden.
 
· die solidarische Verteilung der Kosten allfälliger, wasserbaulicher Massnahmen unter den
   Steuerpflichtigen der Gemeinden Thal und Rheineck.
 
1. Ziele in genereller Hinsicht
 
· Bisheriges Projekt zu kleinteilig mit 11 Etappen.
 
· Hochwasserschäden minimieren. Kürzerer Realisierungshorizont (der Hochwasserschutz
  für die Anwohner soll baldmöglichst verbessert werden). Gewähr/Sicherheit für eine Umsetzung
  des Hochwasserschutzprojekts.
 
· Es fehlen alternative Massnahmen und Empfehlungen für die Bevölkerung sowie
  Grundeigentümer zu präventiven Massnahmen.
 
Ziel generell: Komplexität des Projekts reduzieren. Projekt in wenige Etappen gliedern
z.B. 3 bis 4 Etappen. Verfahren dadurch beschleunigen um raschere Projektumsetzung
zu erreichen z.B. 7-10 Jahren statt 10-15 Jahren. Präventive Massnahmen
prüfen, welche die Grundeigentümer umsetzen können permanent oder temporär.
 
2. Ziele in Bezug auf die Organisation und das Verfahren
 
· Mangelhafte Informationen über das bisherige Projekt. Fehlender Einbezug der Grundeigentümer.
 
· Fehlende Transparenz über Projektinhalte, Teilergebnisse, Variantenstudien und weitere
  relevante Erkenntnisse aus der Arbeit der Kommission, die das generelle Projekt
  "Gstaldenbach – Freibach / Dorfbach" gemäss technischem Bericht aus dem Jahr 2006
  verantwortet.
 
· Bisherige Kommission für das Bachprojekt war einseitig aus politischen Vertretern und
  Fachpersonen zusammengesetzt. Kein Einbezug der relevanten Anspruchsgruppen und
  der Öffentlichkeit. Kein Gefäss für Mitwirkung durch die betroffenen Anstösser.
 
· Kein angemessener Einbezug kantonaler Fachstellen sowie des mitbeteiligten Nachbarkantons
  Appenzell A.Rh.
 
 
Ziel Organisation: Bisherige Projektorganisation muss überdacht werden.
Regelmässige Information der betroffenen Kreise und der Öffentlichkeit über das
Projekt. Adäquater Einbezug aller Anspruchsgruppen bei der Projektausarbeitung
einschliesslich das Kantons AR. Geeignetes Forum für betroffene Anstösser
schaffen. Begleitung durch neutralen Berater, der im Falle von Konflikten vermitteln
kann.
 
Ziel Verfahren: Basisgrundlagen "Wegleitung des Bundesamtes für Wasser und
 
3. Ziele in Bezug auf die Kosten und Finanzierung
 
· Überdimensioniertes Projekt: generell sind die Kosten des bisheriges Projekt zu hoch.
   Alternativen für kostengünstigeres Projekt fehlen. Auch ist nicht bekannt, ob Varianten
   geprüft wurden. Die Renaturierungskosten sind nicht Teil der Mitfinanzierung durch die
   Grundeigentümer. Diese müssen separat ausgewiesen werden.
 
· Die Finanzierung des bisherigen Projekts über 10 bis 15 Jahren war nicht gesichert. Dies
  stellt für alle Beteiligen ein Projektrisiko dar. Dieses muss eliminiert werden. Es sind Teilprojekte
  gemeinsam koordiniert, jedoch aufgeteilt auf die beiden Gemeindegebiete, auszuarbeiten.
  Jede Gemeinde soll die Realisierung und Finanzierung ihres Teilprojekts oder
  ihrer Teilprojekte auf eigenen Territorium verantworten. Damit können klare Zuständigkeiten
  geschaffen und gegenseitige Abhängigkeiten vermieden werden.
 
· Es fehlen alternative Vorschläge für eine Restfinanzierung des Sanierungsprojekts (nach
  Abzug der Beiträge von Bund, Kanton und Gemeinde) durch die Grundeigentümer, die
  mehrheitsfähig sind.
 
Ziel Kosten: Kosten des Sanierungsprojekts sind zu hoch und deshalb zu überprüfen.
 Kostenoptimiertes und zweckmässiges Projekt ausarbeiten. Bereits realisierte
 Massnahmen auf Gebiet der Gemeinde Thal sind bei der Projektüberarbeitung
 zwingend zu berücksichtigen.
 
 Ziel Finanzierung: Jede Gemeinde stellt die Finanzierung inkl. Kantons- und  
 Bundesbeiträge für den oder die Sanierungsabschnitte auf ihrem Gemeindegebiet
 vollumfänglich sicher. Renaturierungskosten müssen separat ausgewiesen werden.
 Beibehaltung der solidarischen Kostenverteilung, auch für alle übrigen Gemeindegewässer
 auf Gemeindegebiet Rheineck. Deshalb ist zu prüfen, ob Restfinanzierung
 über die Grundsteuer erfolgen soll.
 
4. Ziele in Bezug auf das Projekt Gstalden-/Freibach
 
· Es ist nicht bekannt, welche Einflüsse die bereits erfolgten baulichen Massnahmen auf
  Gebiet der Gemeinde Thal im Kontext zum generellen Projekt haben. Sind diese Mutationen
  relevant? Wie kann die Einleitung des Freibachs in den Altenrhein verbessert werden
  um der Rückstaugefahr entgegenzuwirken?
 
· Wie ist der Mehrwert durch den sogenannten "modernen Wasserbau" zu werten? Wie
  sieht der Vergleich harte Sohle (Bestand) versus weiche Sohle (Ausbauart) bzw. sanfte
  Sanierung versus aufwändige Gesamterneuerung aus? Eine Änderung des Bachverlaufs
  hätte Nutzungseinschränkungen für die Grundeigentümer zur Folge.
 
· Der Nutzen des GAP Sefar wird nicht nur in Frage gestellt, sondern abgelehnt. Dieser
  Standort ist nicht mehrheitsfähig. Wurden alternative Massnahmen geprüft?
 
· Sind Gebiete für Entlastungsflutungen evaluiert resp. vorgesehen? Gibt es Lösungen
  ohne zusätzlichen Landbedarf? Wurde der Zulauf auf Gebiet des Kantons Appenzell AR
  näher untersucht? z.B. Moorgebiet im Najenriet bei Heiden.
 
Ziel Projekt Gstalden-/Freibach: Sanfte und zweckmässige Bachsanierung, jedoch
keine aufwändige Gesamterneuerung mit weicher Sohle (im vorliegenden Fall ist
die Zweckmässigkeit des sogenannten "modernen" Wasserbaus in Frage zu stellen).
Das Projekt sollte zu keinem zusätzlichem Landbedarf führen. Der Bachverlauf
ist beizubehalten. Der Geschiebeablagerungsplatz Sefar wird abgelehnt: das
Schwemmgut ist frühzeitig, idealerweise weiter oben zurückbehalten. Die Einleitung
des Freibachs in den Altenrhein ist zu verbessern (Vermeidung eines Rückstaus).