Zielformulierung IG Wab2425
Sanierung Gstalden-/Freibach (Hochwasserschutz): Wiederaufnahme des Bachprojekts
Ausgangslage / Zweck der IG
Die IG Wab2425 bezweckt
· den Einsatz und das Mitspracherecht für sinnvolle und kostengünstige, wasserbauliche
Massnahmen die das Einzugsgebiet des Gstalden- / Freibachs betreffen.
· der Einsatzzweck der IG kann den Statuten gemäss auf weitere Fliessgewässer der Gemeinden
Thal und Rheineck ausgedehnt werden.
· die solidarische Verteilung der Kosten allfälliger, wasserbaulicher Massnahmen unter den
Steuerpflichtigen der Gemeinden Thal und Rheineck.
1. Ziele in genereller Hinsicht
· Bisheriges Projekt zu kleinteilig mit 11 Etappen.
· Hochwasserschäden minimieren. Kürzerer Realisierungshorizont (der Hochwasserschutz
für die Anwohner soll baldmöglichst verbessert werden). Gewähr/Sicherheit für eine Umsetzung
des Hochwasserschutzprojekts.
· Es fehlen alternative Massnahmen und Empfehlungen für die Bevölkerung sowie
Grundeigentümer zu präventiven Massnahmen.
Ziel generell: Komplexität des Projekts reduzieren. Projekt in wenige Etappen gliedern
z.B. 3 bis 4 Etappen. Verfahren dadurch beschleunigen um raschere Projektumsetzung
zu erreichen z.B. 7-10 Jahren statt 10-15 Jahren. Präventive Massnahmen
prüfen, welche die Grundeigentümer umsetzen können permanent oder temporär.
2. Ziele in Bezug auf die Organisation und das Verfahren
· Mangelhafte Informationen über das bisherige Projekt. Fehlender Einbezug der Grundeigentümer.
· Fehlende Transparenz über Projektinhalte, Teilergebnisse, Variantenstudien und weitere
relevante Erkenntnisse aus der Arbeit der Kommission, die das generelle Projekt
"Gstaldenbach – Freibach / Dorfbach" gemäss technischem Bericht aus dem Jahr 2006
verantwortet.
· Bisherige Kommission für das Bachprojekt war einseitig aus politischen Vertretern und
Fachpersonen zusammengesetzt. Kein Einbezug der relevanten Anspruchsgruppen und
der Öffentlichkeit. Kein Gefäss für Mitwirkung durch die betroffenen Anstösser.
· Kein angemessener Einbezug kantonaler Fachstellen sowie des mitbeteiligten Nachbarkantons
Appenzell A.Rh.
Ziel Organisation: Bisherige Projektorganisation muss überdacht werden.
Regelmässige Information der betroffenen Kreise und der Öffentlichkeit über das
Projekt. Adäquater Einbezug aller Anspruchsgruppen bei der Projektausarbeitung
einschliesslich das Kantons AR. Geeignetes Forum für betroffene Anstösser
schaffen. Begleitung durch neutralen Berater, der im Falle von Konflikten vermitteln
kann.
Ziel Verfahren: Basisgrundlagen "Wegleitung des Bundesamtes für Wasser und
3. Ziele in Bezug auf die Kosten und Finanzierung
· Überdimensioniertes Projekt: generell sind die Kosten des bisheriges Projekt zu hoch.
Alternativen für kostengünstigeres Projekt fehlen. Auch ist nicht bekannt, ob Varianten
geprüft wurden. Die Renaturierungskosten sind nicht Teil der Mitfinanzierung durch die
Grundeigentümer. Diese müssen separat ausgewiesen werden.
· Die Finanzierung des bisherigen Projekts über 10 bis 15 Jahren war nicht gesichert. Dies
stellt für alle Beteiligen ein Projektrisiko dar. Dieses muss eliminiert werden. Es sind Teilprojekte
gemeinsam koordiniert, jedoch aufgeteilt auf die beiden Gemeindegebiete, auszuarbeiten.
Jede Gemeinde soll die Realisierung und Finanzierung ihres Teilprojekts oder
ihrer Teilprojekte auf eigenen Territorium verantworten. Damit können klare Zuständigkeiten
geschaffen und gegenseitige Abhängigkeiten vermieden werden.
· Es fehlen alternative Vorschläge für eine Restfinanzierung des Sanierungsprojekts (nach
Abzug der Beiträge von Bund, Kanton und Gemeinde) durch die Grundeigentümer, die
mehrheitsfähig sind.
Ziel Kosten: Kosten des Sanierungsprojekts sind zu hoch und deshalb zu überprüfen.
Kostenoptimiertes und zweckmässiges Projekt ausarbeiten. Bereits realisierte
Massnahmen auf Gebiet der Gemeinde Thal sind bei der Projektüberarbeitung
zwingend zu berücksichtigen.
Ziel Finanzierung: Jede Gemeinde stellt die Finanzierung inkl. Kantons- und
Bundesbeiträge für den oder die Sanierungsabschnitte auf ihrem Gemeindegebiet
vollumfänglich sicher. Renaturierungskosten müssen separat ausgewiesen werden.
Beibehaltung der solidarischen Kostenverteilung, auch für alle übrigen Gemeindegewässer
auf Gemeindegebiet Rheineck. Deshalb ist zu prüfen, ob Restfinanzierung
über die Grundsteuer erfolgen soll.
4. Ziele in Bezug auf das Projekt Gstalden-/Freibach
· Es ist nicht bekannt, welche Einflüsse die bereits erfolgten baulichen Massnahmen auf
Gebiet der Gemeinde Thal im Kontext zum generellen Projekt haben. Sind diese Mutationen
relevant? Wie kann die Einleitung des Freibachs in den Altenrhein verbessert werden
um der Rückstaugefahr entgegenzuwirken?
· Wie ist der Mehrwert durch den sogenannten "modernen Wasserbau" zu werten? Wie
sieht der Vergleich harte Sohle (Bestand) versus weiche Sohle (Ausbauart) bzw. sanfte
Sanierung versus aufwändige Gesamterneuerung aus? Eine Änderung des Bachverlaufs
hätte Nutzungseinschränkungen für die Grundeigentümer zur Folge.
· Der Nutzen des GAP Sefar wird nicht nur in Frage gestellt, sondern abgelehnt. Dieser
Standort ist nicht mehrheitsfähig. Wurden alternative Massnahmen geprüft?
· Sind Gebiete für Entlastungsflutungen evaluiert resp. vorgesehen? Gibt es Lösungen
ohne zusätzlichen Landbedarf? Wurde der Zulauf auf Gebiet des Kantons Appenzell AR
näher untersucht? z.B. Moorgebiet im Najenriet bei Heiden.
Ziel Projekt Gstalden-/Freibach: Sanfte und zweckmässige Bachsanierung, jedoch
keine aufwändige Gesamterneuerung mit weicher Sohle (im vorliegenden Fall ist
die Zweckmässigkeit des sogenannten "modernen" Wasserbaus in Frage zu stellen).
Das Projekt sollte zu keinem zusätzlichem Landbedarf führen. Der Bachverlauf
ist beizubehalten. Der Geschiebeablagerungsplatz Sefar wird abgelehnt: das
Schwemmgut ist frühzeitig, idealerweise weiter oben zurückbehalten. Die Einleitung
des Freibachs in den Altenrhein ist zu verbessern (Vermeidung eines Rückstaus).