Statuten

Name, Sitz und Zweck
 
Art. 1
Die Interessengemeinschaft für sinnvollen Wasserbau am Gstalden-/ Freibach in Thal und Rheineck, IG Wab2425, ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 9424 Rheineck.
 
Art. 2
Er bezweckt:
  • den Einsatz und das Mitspracherecht für sinnvolle und kostengünstige, wasserbauliche Massnahmen  betreffend dem Einzugsgebietdes Gstalden-/ Freibachs.
  • eine solidarische Verteilung der Kosten allfälliger, wasserbaulicher Massnahmen unter den Steuerpflichtigen der Gemeinden Thal und Rheineck. Der Einsatzzweck kann auf weitere Fliessgewässer der Gemeinden Thal und Rheineck ausgedehnt werden. Er vertritt die Interessen der Mitglieder im Rahmen des Vereinszwecks;
  • durch das Verfassen von Eingaben und Vernehmlassungen;
  • durch das Einlegen von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nach Massgabe der einschlägigen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Gesetzgebung.
 
 
Mitgliedschaft
 
Art. 3
Mitglieder sind
  • natürliche Personen (Einzelmitglieder/Paarmitglieder)
  • juristische Personen (Kollektivmitglieder)
 
Der Eintritt kann jederzeit erfolgen.
 
Der Austritt kann schriftlich auf Ende Jahr erklärt werden. Er wird vom Vorstand genehmigt, wenn das Mitglied seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachgekommen ist.
 
Jedes Mitglied (Einzelmitglied, Paarmitglied, Kollektivmitglied) hat an der Hauptversammlung eine Stimme.
 
Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem Verein Schaden zufügen, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.
Bei Anfechtung entscheidet die Hauptversammlung.
 
 
Organisation
 
Art. 4
Die Organe des Vereins sind:
  • die Hauptversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisoren
 
Art. 5
Die Hauptversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt. Sie hat folgende Befugnisse:
  • Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung
  • Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten oder der Präsidentin
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Genehmigung des Jahresbudgets
  • Festsetzung der Jahresbeiträge
  • Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin
  • Wahl und Entlastung des Vorstandes
  • Wahl der Rechnungsrevisoren
  • Statutenrevision
  • Auflösung des Vereins
  • andere Geschäfte, die ihr vom Vorstand zum Entscheid vorgelegt werden.
 
Art. 6
Eine ausserordentliche Hauptversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlich begründetes Begehren eines Fünftels der Mitglieder an den Präsidenten oder die Präsidentin durchgeführt.
 
Art. 7
Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch einfaches Handmehr, sofern nicht ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten geheime Abstimmung verlangt.
 
Art. 8
Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
Der Vorstand konstituiert sich selber und vertritt den Verein nach aussen.
 
Der Vorstand:
  • besorgt alle Geschäfte, die nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind;
  • verfasst Eingaben und Vernehmlassungen an die Behörden;
  • legt Rechtsmittel und Rechtsbehelfe nach Massgaben der einschlägigen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Gesetzgebung ein;
  • kann anwaltliche Hilfe beanspruchen.
 
 
Finanzielles
 
Art. 9
Der Verein hat zur Erfüllung seiner Aufgaben folgende finanzielle Mittel zur Verfügung:
 
  • Mitgliederbeiträge
  • Beiträge der öffentlichen Hand
  • Schenkungen und Vermächtnisse
  • Vermögenserträge
 
Art. 10
Die Höhe des Mitgliederbeitrag von Einzel-/Paar- und Kollektivmitgliedern wird jährlich an Hauptversammlung auf Antrag des Vorstandes festgelegt
 
Art. 11
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
 
 
Auflösung und Statutenrevision
 
Art. 12

Für die Auflösung des Vereins und Statutenrevisionen sind eine Zweidrittelmehrheitaller an der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Über die Verteilung des Vereinsvermögens zu Gunsten der Vereinsmitglieder entscheidet die Hauptversammlung auf Antrag des Vorstands.

 
Art. 13
Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 14. Dezember 2009
angenommen und sofort in Kraft gesetzt.
 
 

Am 03. Juni 2019 wurden die Statuten revidiert.

 
 
Der Vorstand:
Hansruedi Zwingli
Nadia Talamona
Fritz Sturzenegger
Hans-Martin Keller
Max Aeberhard