Presseberichte

Mehr tun gegen Hochwasser

KANTONSRAT. Der Kantonsrat hat gestern zwei Motionen überwiesen, die einen besseren Hochwasserschutz zum Ziel haben – gegen den Willen der Regierung, die der Meinung ist, dass die heutigen Gesetze und Verordnungen genügen. In der einen Motion geht es um den Gewässerunterhalt, in der anderen um Überflutungsflächen zur Entlastung von Gewässern bei Hochwasser. Argumentiert wurde mit den Unwetterschäden der letzten Jahre im Rheintal: «Die Bevölkerung will keine nassen Füsse, keine überfluteten Keller und auch keine weggespülten Autos», insistierte der Altstätter CVP-Kantonsrat Michael Schöbi. (mt)

Kantonsrat will besseren Schutz vor Hochwasser

 

ST. GALLEN. Das St. Galler Kantonsparlament hat zwei Motionen der CVP-EVP-Fraktion gutgeheissen, die einen besseren Gewässerunterhalt und Hochwasserschutz verlangen.

Verschiedene Hochwasserschäden der jüngsten Vergangenheit seien auf mangelhaften Gewässerunterhalt zurückzuführen, heisst es im ersten Vorstoss. Viele Schäden würden sich mit einfachen gewässerbaulichen Massnahmen verhindern lassen. Die gültigen gesetzlichen Bestimmungen würden jedoch von den Behörden unterschiedlich ausgelegt und seien den Anstössern und Betroffenen gar nicht richtig bewusst. «Der Gewässerunterhalt wird oft erst dann ein Thema, wenn die Schäden bereits da sind», sagte Andreas Widmer (Mosnang) namens der CVP-EVP-Fraktion in der Ratsdebatte. Der Kanton müsse Verfahrenslücken schliessen und Massnahmen für einen nachhaltigen Gewässerunterhalt treffen, so die Forderung in der Motion.

«Projekte werden blockiert»

Bauchef Willi Haag hielt fest, die notwendigen gesetzlichen Regelungen seien längst vorhanden, womit die Motion unnötig sei. Jedoch hapere es an gewissen Orten bei der konkreten Umsetzung; Projekte würden nicht selten blockiert, etwa weil sich Anwohner dagegen wehren. In Altstätten beispielsweise sei längst ein «wirksames Hochwasserprojekt» geplant, doch der Stadt fehle der Mut, es zu realisieren. Trotz dieser Einwände trat das Parlament auf die Motion ein und hiess sie mit 65 zu 45 Stimmen gut.

Überflutungsräume schaffen

In der zweiten Motion verlangt die CVP-EVP-Fraktion gesetzliche Grundlagen für die Schaffung von Überflutungsräumen in Landwirtschafts- und Grünzonen sowie im Wald. Haags erneutem Einwand, die rechtlichen Voraussetzungen hierfür seien bereits gegeben, widersprach Michael Schöbi (CVP, Altstätten): «Der Kanton braucht ein griffiges Überflutungskonzept in einem Guss.» Sein Fraktionskollege Werner Ritter hielt fest, verschiedene baurechtliche Fragen seien nicht geklärt. Etwa, ob ein Bauernhof, der in einem Notentlastungsraum liege, weiter ausgebaut werden dürfe. Auch wie die Wiederherstellung des Gebiets nach einem Hochwasser ablaufen solle, sei nicht genau geregelt. Der Rat befürwortete die Motion mit 62 zu 45 Stimmen. (av)

Binnenkanal erhält mehr Raum

Die Siedlungsgebiete Widnau und Au sollen vor den Wassermassen des Rheintaler Binnenkanals geschützt werden. Geplant sind für 40 Millionen Franken ein Teilausbau des Kanals, ein Damm und ein Hochwassser-Rückhalteraum.

Das Hochwasserschutz-Konzept am Rheintaler Binnenkanal gibt seit der Präsentation im vergangenen Jahr zu reden. Ein Vorprojekt soll nun Antworten liefern – etwa auf Fragen, auf welche Wassermenge der Kanal bei Widnau gestaut werden kann. 

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Tagblatt Online, 27. Januar 2007, 00:30 Uhr

Gstaldenbach- Konzession erneuert

Heiden. Das Elektrizitätswerk Heiden darf weiterhin die Wasserkraft des Gstaldenbachs nutzen. Der Ausserrhoder Regierungsrat erneuerte die Wasserrechtskonzession aus dem Jahre 1951 um weitere 50 Jahre.

 


Das EW Heiden darf mit dem Kraftwerk List/Hinterlochen weiterhin Strom produzieren. Nach einem langwierigen, mehr als fünfjährigen Verfahren gab der Regierungsrat jetzt grünes Licht für die Konzessionserneuerung zur Nutzung der Wasserkraft des Gstaldenbachs. Das Schweizer Gewässerschutzgesetz lasse aber eine derart starke Nutzung wie in der Vergangenheit nicht mehr zu, heisst es in einer Mitteilung der Kantonskanzlei. Früher floss nur 1 Liter Wasser pro Sekunde als Restwassermenge den Gstaldenbach hinab. Um die zukünftige Nutzung ökologisch wie auch wirtschaftlich vertreten zu können, wurde die Restwassermenge unterhalb der Staumauer «List» nun auf 15 Liter pro Sekunde festgesetzt. Dies erfolge innerhalb des gesetzlichen Rahmens und unter Festsetzung ökologischer Ausgleichsmassnahmen.

Diverse Projekte seien in einer Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) festgelegt worden. Darunter fallen die Sanierung der Sperre «Altes Schwimmbad» in Heiden, die Renaturierung des Gstaldenbachs im Bereich Kohlplatz-Hinterbissau, die Ausdolung des Langmoosbachs, die Uferbestockung am Löchlibach sowie die Erstellung eines Schutzgebietes am Oberlauf des Gstaldenbachs. In der Diskussion seien auch die Einsprachen von Umweltverbänden und Gemeinden teilweise geregelt worden. Die Schutz- und Nutzungsplanung wird nun dem Bundesrat zur Prüfung vorgelegt. Die Wasserrechtskonzession tritt erst nach dessen Genehmigung definitiv in Kraft. Das Kraftwerk List/Hinterlochen produziert etwa 1.8 Mio. kWh Strom pro Jahr. Es versorgt damit knapp 10% der Haushalte in Heiden mit erneuerbarer und einheimischer Energie. (rk)

Tagblatt Online, 31. März 2012

«Ich gebe meinen Boden nicht her»

Das Wäldli entlang des Auerbaches und knappe 12 000 m² Hofraum und Wiese an der Wannenstrasse 387 gehören Ottmar Grubenmann. Etwa 7000 m² davon soll er für den Bau des Sammlers Wanne abtreten. Seine Tochter Heidy Bachmann und er wollen den Boden nicht hergeben. (Bild: Kurt Latzer)

 

Am Auerbach in Eichberg soll im Gebiet Wanne ein Geschiebe- und Holzrückhalt gebaut werden. Für die Ausweitung des Bachbettes und die Verlegung der Strasse braucht es Boden. Den wollen Ottmar Grubenmann und seine Tochter Heidy Bachmann aber nicht hergeben.

KURT LATZER

EICHBERG. Ottmar Grubenmann ist sehr schnell ausser Atem. Er leidet unter der Lungenkrankheit COPD. Nur unter grosser Anstrengung legt er die paar Meter auf seiner Wiese zurück, um zu zeigen, wie viel Boden er beim Bau des Geschiebe- und Holzsammlers Wanne verlieren würde. «Wir reden hier nicht von einem Stückchen Land, sondern von fast zwei Dritteln meines Grundbesitzes», ärgert sich der 86-Jährige. Laut Grundbuch gehören ihm an der Wannenstrasse 387 knapp 12 000 Quadratmeter Wiese und Hofraum sowie 2900 Quadratmeter Wald. Knapp 7000 Quadratmeter Land müsste er abgeben.

Per E-Mail begründet

An der Bürgerversammlung habe er sich nicht wehren können, weil ihm zurzeit die Luft fehle, zum Transportfahrzeug und in die Mehrzweckhalle zu gelangen. Auch die Vorversammlung hat er aus gesundheitlichen Gründen nicht besucht. Deshalb schrieb er am 20. März der Eichberger Gemeindepräsidentin Eliane Kaiser ein E-Mail mit der Begründung, weshalb er seinen Boden nicht abtrete.

«Ich habe geschrieben, dass ich nicht das Klischee <nur über meine Leiche> verwenden wolle, aber mich zur Wehr setzen werde», sagt Ottmar Grubenmann beim Gespräch vor seinem Haus.

Schon letztes Jahr Nein gesagt

An keiner öffentlichen Versammlung habe man auch nur ein Wort über die Probleme mit dem Bodenerwerb verloren. Ottmar Grubenmann entnervt: «Dabei habe ich bereits vor einem Jahr Eliane Kaiser und Reto Walser an einer Sitzung klargemacht, dass ich meinen Boden nicht verkaufe.» Die Gemeindepräsidentin habe ihm damals gesagt, das letzte Wort sei da noch nicht gesprochen. «Ich habe das als Enteignungs-Androhung empfunden», sagt Grubenmann. Reto Walser, Verfasser der Projekte, habe an der Vorversammlung den «Fahrplan» für die Massnahmen präsentiert und gesagt, dass nächsten Winter mit dem Baubeginn gerechnet werde. «Dass es beim Landerwerb Probleme gibt, hat er nicht erwähnt», bemängelt Grubenmann.

Reto Walser zum Vorwurf: «Selbstverständlich sagen wir bei der Vorstellung eines Projektes nichts über Probleme beim Landerwerb.» Man könne nicht einfach hingehen und sagen, «der oder der gibt den Boden nicht», das käme einer Anprangerung gleich. Das mit dem Boden zu sagen, sei Sache des Grundbesitzers.

Sammler im Gschwend besser

Sieben Franken pro Quadratmeter habe man ihm geboten: «sie hätten mir auch 50 Franken zahlen können, ich gäbe das Land nicht», betont Grubenmann.

Wieso eigentlich will der 86-Jährige die 7000 Quadratmeter Boden nicht abtreten? «Es gibt ein paar Gründe. Im technischen Bericht ist nachzulesen, dass das Gelände im Gebiet Gschwend für einen Sammler ebenso geeignet wäre», sagt Grubenmann. Sein Boden liege in der Landwirtschaftszone, sei seit Jahrzehnten in Familienbesitz und im Gebiet einer der seltenen Grünzonen. Sein Boden werde landwirtschaftlich genutzt, «mit Rindern im Frühling und Herbst». Trotz seiner Krankheit wolle er sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Bodenhandel zur Wehr setzen.

Sammler Wanne idealer

Reto Walser findet es schade, dass Ottmar Grubenmann bisher nicht zu einem Verkauf zu bewegen war. Immerhin würde der 86-Jährige zwei Drittel seines Bodenbesitzes verlieren. Weshalb ging man bei der Planung diesen Problemen nicht aus dem Weg und entschloss sich für einen «Sammler» im Gschwend?

«Aufgrund aller Abklärungen kamen wir zu Schluss, dass es für einen <Sammler> zwei geeignete Standorte gibt, Wanne und Gschwend», sagt Walser. Bei eingehender Prüfung beider Standorte habe sich gezeigt, dass das Gebiet Wanne idealer ist. Das Rückhaltevolumen beim «Sammler» Wanne sei grösser und die Erreichbarkeit viel besser. «Das Gebiet Gschwend liegt oberhalb des Fängers Krenz. Beim Hochwasser 2009 wäre ein <Sammler> im Gschwend mit Lastwagen nicht erreichbar gewesen.» Gegen einen «Sammler» im Gschwend spreche weiter das Gelände zwischen Kiesfänger Krenz und dem Gebiet Wanne. «Dort gibt es instabile Hänge mit Bäumen. Wollten wir Rutschungen verhindern, müssten dort alle Bäume gefällt werden», sagt der Wasserbauingenieur.

Bleibt die Angst Grubenmanns um sein Haus. «Bei einem Hochwasser wie 2009 würde der Bach das neue Bett verlassen und durch mein Haus fliessen.» Auch das sei besprochen worden. «Um Herrn Grubenmann diese Angst zu nehmen, haben wir ihm den Bau eines Schutzwalls vor seinem Haus angeboten. Auch das hat nichts genützt», sagt Walser.

Enteignung als letztes Mittel

Bleibt Grubenmann dabei und verkauft sein Land nicht, bleibt nur die Enteignung. Das heisst, wer sein Land der Gemeinde, dem Kanton oder dem Bund nicht freiwillig verkauft, dem wird es weggenommen. Ottmar Grubenmann will es notfalls darauf ankommen lassen. Ein Enteignungsverfahren kann bis zu zehn Jahren dauern, das weiss auch Reto Walser.

Würde in diesem Fall das ganze Projekt verschoben? «Wir hoffen nicht, dass es zur Enteignung kommt. Mit den Bauarbeiten am Oberlauf könnten wir dennoch beginnen. Der Ausbau des Hochwasserschutzes am Auerbach besteht aus zwei Projekten, dem am Oberlauf und dem im Gebiet Wanne», sagt Walser.

Wie Ernst es dem 86-Jährigen ist, wird sich bei der öffentlichen Auflage der Projekte zeigen. Dann hat der wehrhafte Eichberger Gelegenheit, Einspruch zu erheben.