Presseberichte

 Bericht Stadtrat Rheineck Tagblatt Online, 06. Mai 2010

Gstalden-/Freibach-Sanierung

Die 100jährige Bachverbauung Gstalden/Freibach weist teilweise starke Schäden auf. Die Gemeinden Thal und Rheineck beabsichtigen eine etappenweise Sanierung in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Hauptziel ist es, die im überflutungsgefährdeten Gebiet gelegenen Menschen und Liegenschaften bestmöglich vor Hochwasser zu schützen. Die Hauptkosten von rund 90 Prozent tragen Bund, Kanton und Gemeinden. Etwa zehn Prozent der Kosten sollen von Anstössern übernommen werden. Die Beitragshöhe der Grundeigentümer bemisst sich nach dem Sondervorteil, der den Eigentümern im hochwassergefährdeten Gebiet besonders zugute kommt. Die Grundeigentümer-Lasten wurden bereits bei der Errichtung der Bachverbauung vor rund 100 Jahren festgelegt. Damals wurde jedoch versäumt, den anteiligen Anstösserbeitrag betragsmässig konkret festzulegen. Die einzelnen Beiträge konnten deshalb bis heute nicht erhoben werden. Dies soll nun im Zuge der Sanierung nachgeholt werden. In einer ersten Phase soll auf Rheinecker Boden das Teilprojekt Geschiebeablagerungsplatz Sefar gebaut werden. Dieses Teilprojekt basiert auf dem generellen Gesamtprojekt. Die einzelnen Teilprojekte werden jeweils auf der Basis des Gesamtprojektes vertieft projektiert und bearbeitet. Die Teilprojekte weisen deshalb einen tieferen Projektierungs- und Detaillierungsgrad auf als das Gesamtprojekt.

Neutrales Gutachten

Gegen das Bauprojekt sind 74 und gegen den Beitragsplan 124 Einsprachen eingegangen. Im Zuge des Einsprache- bzw. Rekursverfahrens liess das Tiefbauamt das Projekt von einem für solche Bachverbauungen spezialisierten neutralen Büro begutachten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine grundsätzliche Beitragspflicht der Anstösser im Regelfall bejaht wird.

Das Sanierungsprojekt ist geeignet, um das Schutzziel für einen verbesserten Hochwasserschutz zu erreichen. Die Gemeinden Thal und Rheineck halten an der Baubeitragspflicht fest. Die Anstösser, die vom Hochwasserschutz in besonderem Masse profitieren, sollen diesen Sondervorteil durch einen bescheidenen Beitrag abgelten. Auf die Beteiligung der Anstösser am Unterhalt verzichtet die Gemeinde Thal, da die Bürgerschaft im Jahre 1958 an der Bürgerversammlung beschlossen hat, dass der Unterhalt vollumfänglich durch die Gemeinde zu übernehmen sei. Im Gegensatz zu Thal sollen sich die Anstösser in Rheineck am Unterhalt beteiligen. Der Jahresbeitrag dürfte sich bei einem Einfamilienhaus im Rahmen von 2 bis 300 Franken bewegen. Zum einen tragen damit die geschützten Grundeigentümer einen minimalen Beitrag an die jährlichen Aufwendungen bei. Zum anderen ist es aber auch so, dass der Verzicht auf Unterhaltsbeiträge finanzielle Konsequenzen hätte.

50 000 Franken jährlich

Gemeinden, die freiwillig auf gesetzlich festgelegte Beiträge verzichten, verlieren den Anspruch auf Finanzausgleichsbeiträge des Kantons im Umfang der verzichteten Grundeigentümerbeiträge. Rheineck dürfte damit im Falle eines Ausgleichsanspruchs rund 50 000 Franken pro Jahr «verlieren». Über die Rekurse gegen das Bauprojekt wird voraussichtlich bis zu den Sommerferien entschieden. Die Einsprachen einzig gegen die Beitragspflicht werden nach Abschluss des Rechtsverfahrens zum Bauprojekt behandelt. (sk)