Presseberichte

Pressebericht des "Rheintalers" vom 1.3.2010

Gemeinderat beharrt auf Bau-Perimetern für von Bund, Kanton und Gemeinden subventionierte Bachsanierungen. Die Gemeinde will aber künftig den Unterhalt aller Bäche übernehmen.

PETER BEERLI

THAL. «Wasser bewegt die Gemüter, und Perimeter erhöhen den Puls», fasste Gemeindepräsident Robert Raths an der Orientierungsversammlung im «Ochsen» die momentan vorherrschende Lage zusammen. Die Diskussion um den Neubau von Gstalden-/Freibach und Steinlibach und die Frage der Perimeter-Leistungen hat hohe Wellen geworfen: Gegen die Perimeterpflicht gingen 124 Einsprachen ein.

 

Zur Sicherheit der Bürger

Der Behörde sei die Sicherheit der Bürger, deren Hab und Gut vor Hochwasserschäden am See und vor die Landschaft überschwemmenden Bächen ein Anliegen. Starke Regenfälle in den Jahren 1999 und 2002 hatten die Sanierung der teilweise aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Bäche nötig gemacht. Die daraus entstehenden Kosten werden von Bund und Kanton subventioniert. Der Rest wird auf die Gemeinden und die Eigentümer der anstossenden Liegenschaften verteilt. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die diskutierte Perimeter-Frage nicht allein die Anwohner der erwähnten Bäche betrifft, sondern Auswirkungen auf alle Anstösser an Bächen hat. Er suchte darum nach einer Lösung, welche die Rechtsgleichheit aller Anstösser wahrt. Er fand diese, indem die Gemeinde an den Baubeiträgen der Anrainer festhält, dafür künftig den Unterhalt aller Bäche übernimmt.

 

Sonderregelung von 1958

In einem noch immer rechtsgültigen Beschluss waren die Anwohner von Gstalden-/Freibach und Steinlibach von den Stimmbürgern im Jahre 1958 von der Unterhaltspflicht befreit worden.

Für den damals noch privaten Dorfbach und die übrigen rund dreissig Bäche in der Gemeinde gab es keine derartige Regelung. Um die Rechtsgleichheit zu wahren, will der Gemeinderat diese Unterhaltsregelung nun auf alle Bäche ausweiten. Der Gemeinderat entschied für diese Lösung, obwohl er laut dem am 1. Januar in Kraft getretenen kantonalen Wasserbaugesetz auch an Unterhaltsbeiträgen festhalten könnte.

 

Am Bau-Perimeter festhalten

Der Gemeinderat beharrt aber auf der Perimeterpflicht bei Neubauten, wie sie die Sanierung der aus dem Jahre 1890 stammenden Bach-Führungen Gstalden-/Freibach und Steinlibach darstellen. Dieser je nach Lage und Grösse der Liegenschaft und dem Gefahrenpotenzial festzulegende Perimeter beträgt in der Regel zwischen fünfhundert und viertausend Franken pro Liegenschaft und übersteigt nur in ganz wenigen Fällen 10 000 Franken.

Es wäre eine Zumutung für die Gemeinde, auch die Baubeiträge der Anstösser durch die Gemeindekasse zu übernehmen. Ein solcher Verzicht würde zu einer Erhöhung des Steuerfusses führen. Er müsste der Bürgerversammlung unterbreitet werden, bei welcher die Idee wohl kaum Aussichten hätte.

Die Perimeterpflicht rief eine heftige Diskussion unter den zahlreichen Besuchern der Orientierungsversammlung hervor und wurde teilweise als «alter Zopf» bezeichnet. Der Gemeinde wurde vorgeworfen, sie habe den Unterhalt an den nun sanierungsbedürftigen Bächen zu lange vernachlässigt. Andere Votanten lobten die Idee des Gemeinderates, künftig die Unterhaltskosten durch die Gemeinde zu tragen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Bürger, welche gegen die Perimeterpflicht Einsprache erhoben, auf diesen Kompromissvorschlag reagieren.

Die Gemeinde Thal will für alle 30 Bäche - wie hier für den Steinlibach - den Unterhalt übernehmen.

 

Bild: Lea Müller