Presseberichte

Tagblatt Online, 21. Juli 2010

Breites, offenes Bett für den Gstaldenbach

(Bild: Andrea Sterchi)

THAL. Viel Platz hat der Gstaldenbach in seinem neuen Bett auf dem westlichen Teil des Areals der früheren Cristal Karton AG. Die Offenlegung ist Teil einer Gesamtsanierung des Gstaldenbachs. Wie auch beim Dorf- und Freibach sind die Bachverbauungen am Gstaldenbach über 100 Jahre alt und bedürfen der Erneuerung. Zumal Unwetter, insbesondere jenes im Herbst 2002, die Bachbetten und Böschungen zusätzlich geschwächt haben. Die Sanierung der Bäche ist in mehreren Etappen in den nächsten 10 bis 15 Jahren geplant.

Vorgezogen wurde der Abschnitt an der Dorfstrasse, weil hier die Überbauung «Hächleren» mit Ein- und Mehrfamilienhäusern entsteht. Auf Höhe des Weilers Wolfsgrueb sind die nötigsten Reparaturarbeiten am Bachbett bereits durchgeführt. (ast)

 Bericht Stadtrat Rheineck Tagblatt Online, 06. Mai 2010

Gstalden-/Freibach-Sanierung

Die 100jährige Bachverbauung Gstalden/Freibach weist teilweise starke Schäden auf. Die Gemeinden Thal und Rheineck beabsichtigen eine etappenweise Sanierung in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Hauptziel ist es, die im überflutungsgefährdeten Gebiet gelegenen Menschen und Liegenschaften bestmöglich vor Hochwasser zu schützen. Die Hauptkosten von rund 90 Prozent tragen Bund, Kanton und Gemeinden. Etwa zehn Prozent der Kosten sollen von Anstössern übernommen werden. Die Beitragshöhe der Grundeigentümer bemisst sich nach dem Sondervorteil, der den Eigentümern im hochwassergefährdeten Gebiet besonders zugute kommt. Die Grundeigentümer-Lasten wurden bereits bei der Errichtung der Bachverbauung vor rund 100 Jahren festgelegt. Damals wurde jedoch versäumt, den anteiligen Anstösserbeitrag betragsmässig konkret festzulegen. Die einzelnen Beiträge konnten deshalb bis heute nicht erhoben werden. Dies soll nun im Zuge der Sanierung nachgeholt werden. In einer ersten Phase soll auf Rheinecker Boden das Teilprojekt Geschiebeablagerungsplatz Sefar gebaut werden. Dieses Teilprojekt basiert auf dem generellen Gesamtprojekt. Die einzelnen Teilprojekte werden jeweils auf der Basis des Gesamtprojektes vertieft projektiert und bearbeitet. Die Teilprojekte weisen deshalb einen tieferen Projektierungs- und Detaillierungsgrad auf als das Gesamtprojekt.

Neutrales Gutachten

Gegen das Bauprojekt sind 74 und gegen den Beitragsplan 124 Einsprachen eingegangen. Im Zuge des Einsprache- bzw. Rekursverfahrens liess das Tiefbauamt das Projekt von einem für solche Bachverbauungen spezialisierten neutralen Büro begutachten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine grundsätzliche Beitragspflicht der Anstösser im Regelfall bejaht wird.

Das Sanierungsprojekt ist geeignet, um das Schutzziel für einen verbesserten Hochwasserschutz zu erreichen. Die Gemeinden Thal und Rheineck halten an der Baubeitragspflicht fest. Die Anstösser, die vom Hochwasserschutz in besonderem Masse profitieren, sollen diesen Sondervorteil durch einen bescheidenen Beitrag abgelten. Auf die Beteiligung der Anstösser am Unterhalt verzichtet die Gemeinde Thal, da die Bürgerschaft im Jahre 1958 an der Bürgerversammlung beschlossen hat, dass der Unterhalt vollumfänglich durch die Gemeinde zu übernehmen sei. Im Gegensatz zu Thal sollen sich die Anstösser in Rheineck am Unterhalt beteiligen. Der Jahresbeitrag dürfte sich bei einem Einfamilienhaus im Rahmen von 2 bis 300 Franken bewegen. Zum einen tragen damit die geschützten Grundeigentümer einen minimalen Beitrag an die jährlichen Aufwendungen bei. Zum anderen ist es aber auch so, dass der Verzicht auf Unterhaltsbeiträge finanzielle Konsequenzen hätte.

50 000 Franken jährlich

Gemeinden, die freiwillig auf gesetzlich festgelegte Beiträge verzichten, verlieren den Anspruch auf Finanzausgleichsbeiträge des Kantons im Umfang der verzichteten Grundeigentümerbeiträge. Rheineck dürfte damit im Falle eines Ausgleichsanspruchs rund 50 000 Franken pro Jahr «verlieren». Über die Rekurse gegen das Bauprojekt wird voraussichtlich bis zu den Sommerferien entschieden. Die Einsprachen einzig gegen die Beitragspflicht werden nach Abschluss des Rechtsverfahrens zum Bauprojekt behandelt. (sk)

Pressebericht des "Rheintalers" vom 1.3.2010

Gemeinderat beharrt auf Bau-Perimetern für von Bund, Kanton und Gemeinden subventionierte Bachsanierungen. Die Gemeinde will aber künftig den Unterhalt aller Bäche übernehmen.

PETER BEERLI

THAL. «Wasser bewegt die Gemüter, und Perimeter erhöhen den Puls», fasste Gemeindepräsident Robert Raths an der Orientierungsversammlung im «Ochsen» die momentan vorherrschende Lage zusammen. Die Diskussion um den Neubau von Gstalden-/Freibach und Steinlibach und die Frage der Perimeter-Leistungen hat hohe Wellen geworfen: Gegen die Perimeterpflicht gingen 124 Einsprachen ein.

 

Zur Sicherheit der Bürger

Der Behörde sei die Sicherheit der Bürger, deren Hab und Gut vor Hochwasserschäden am See und vor die Landschaft überschwemmenden Bächen ein Anliegen. Starke Regenfälle in den Jahren 1999 und 2002 hatten die Sanierung der teilweise aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Bäche nötig gemacht. Die daraus entstehenden Kosten werden von Bund und Kanton subventioniert. Der Rest wird auf die Gemeinden und die Eigentümer der anstossenden Liegenschaften verteilt. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die diskutierte Perimeter-Frage nicht allein die Anwohner der erwähnten Bäche betrifft, sondern Auswirkungen auf alle Anstösser an Bächen hat. Er suchte darum nach einer Lösung, welche die Rechtsgleichheit aller Anstösser wahrt. Er fand diese, indem die Gemeinde an den Baubeiträgen der Anrainer festhält, dafür künftig den Unterhalt aller Bäche übernimmt.

 

Sonderregelung von 1958

In einem noch immer rechtsgültigen Beschluss waren die Anwohner von Gstalden-/Freibach und Steinlibach von den Stimmbürgern im Jahre 1958 von der Unterhaltspflicht befreit worden.

Für den damals noch privaten Dorfbach und die übrigen rund dreissig Bäche in der Gemeinde gab es keine derartige Regelung. Um die Rechtsgleichheit zu wahren, will der Gemeinderat diese Unterhaltsregelung nun auf alle Bäche ausweiten. Der Gemeinderat entschied für diese Lösung, obwohl er laut dem am 1. Januar in Kraft getretenen kantonalen Wasserbaugesetz auch an Unterhaltsbeiträgen festhalten könnte.

 

Am Bau-Perimeter festhalten

Der Gemeinderat beharrt aber auf der Perimeterpflicht bei Neubauten, wie sie die Sanierung der aus dem Jahre 1890 stammenden Bach-Führungen Gstalden-/Freibach und Steinlibach darstellen. Dieser je nach Lage und Grösse der Liegenschaft und dem Gefahrenpotenzial festzulegende Perimeter beträgt in der Regel zwischen fünfhundert und viertausend Franken pro Liegenschaft und übersteigt nur in ganz wenigen Fällen 10 000 Franken.

Es wäre eine Zumutung für die Gemeinde, auch die Baubeiträge der Anstösser durch die Gemeindekasse zu übernehmen. Ein solcher Verzicht würde zu einer Erhöhung des Steuerfusses führen. Er müsste der Bürgerversammlung unterbreitet werden, bei welcher die Idee wohl kaum Aussichten hätte.

Die Perimeterpflicht rief eine heftige Diskussion unter den zahlreichen Besuchern der Orientierungsversammlung hervor und wurde teilweise als «alter Zopf» bezeichnet. Der Gemeinde wurde vorgeworfen, sie habe den Unterhalt an den nun sanierungsbedürftigen Bächen zu lange vernachlässigt. Andere Votanten lobten die Idee des Gemeinderates, künftig die Unterhaltskosten durch die Gemeinde zu tragen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Bürger, welche gegen die Perimeterpflicht Einsprache erhoben, auf diesen Kompromissvorschlag reagieren.

Die Gemeinde Thal will für alle 30 Bäche - wie hier für den Steinlibach - den Unterhalt übernehmen.

 

Bild: Lea Müller

Pressebericht des „Rheintalers“ vom 16.12.2009

Die Bachsanierung «Gstalden-Freibach» sowie die damit verbundene Perimeterpflicht betrifft Grundeigentümer in Rheineck und Thal. Um die Anliegen der Anrainer zukünftig gezielt zu vertreten, wurde die IG WAB2425 gegründet.

ANDREA PLÜSS

RHEINECK. Bereits 2007 war das Gesamtprojekt zur Bachsanierung als Massnahme für den Hochwasserschutz vorgestellt worden. Nach der Abstimmung im Mai 2009, bei der die Annahme des Wasserbaugesetzes erfolgt war, orientierten die Gemeinden Thal und Rheineck die Grundeigentümer über das Wasserbauprojekt (WAB) Gstalden-Freibach sowie den geplanten «Geschiebeablagerungsplatz Sefar» (GAP Sefar). Andre Falk, Obmann der Schätzungskommission, informierte über eine zukünftige Perimetereinteilung mit Beitragplan.

In der Folge kam es zu 124 Einsprachen von Anrainern gegen die Perimeterpflicht sowie 74 Einsprachen gegen das Projekt GAP.

Gemeinsames Vorgehen

Seit Ende Mai fanden zwei gut besuchte Informationsveranstaltungen statt, die auf Privatinitiative hin zustande gekommen waren. Am Montagabend hatten sich 43 Interessierte zur Gründungsversammlung der «Interessengemeinschaft für sinnvollen Wasserbau am Gstalden-Freibach» (IG WAB2425) im Hotel Hecht, Rheineck versammelt. 15 weitere Personen erklärten sich zur Mitgliedschaft bereit, waren aber am Gründungsanlass verhindert. Engagiert wurde über die Statuten-Vorlage beraten, Änderungen wurden aufgenommen und ein Vorstand gewählt. «Es besteht Unsicherheit über das weitere Vorgehen von Kanton und Gemeinden», erklärte Zeno Rausch, der am Abend als Präsident der IG gewählt wurde. Bis heute hat die Perimeter-Kommission auf die an sie gerichteten 124 Einsprachen nicht reagiert. Einsprecher gegen das Projekt «Geschiebeablagerungsplatz» erhielten eine Eingangsbestätigung.

Solidarität gefordert

Hauptzweck der neuen IG mit Vereinsstatus ist die «solidarische Verteilung der Kosten allfälliger wasserbaulicher Massnahmen». Wird die Gesamtsanierung – an deren grundsätzlicher Notwendigkeit auch die IG-Mitglieder nicht zweifeln – nach geltenden Vorschriften ausgeführt, entfallen 35 Prozent der Kosten von rund 16 Mio. Franken auf den Bund, 25 Prozent auf den Kanton. Der Rest soll nach momentanem Stand auf die betroffenen Grundeigentümer gemäss ermittelter Beitragspflicht umgelegt werden.

Auch hinsichtlich des GAP bleiben viele Fragen offen. «Die Gemeinde hält die aktualisierte Gefahrenkarte zurück», behauptet Peter Wüst. Andere bezweifeln die Notwendigkeit, 10 000 m² Kulturland am Gstalden-Freibach um 2,5 Meter abzugraben, um im Falle eines Hochwassers als Schwemmholz-Auffangbecken dienen zu können.

Anlässlich der Informationsveranstaltung durch die Perimeterkommission im Frühsommer wurde das Gesamtprojekt als «visionär» bezeichnet.

Quo vadis?

Die Gemeinde Rheineck informierte letztmals am 11. Juni auf der Homepage über das Grossprojekt. Mit Inkrafttreten des Wasserbaugesetzes zum 1. Januar 2010 bleibt es den betroffenen Gemeinden offen, auf der Perimeterpflicht zu beharren. Robert Raths, Gemeindepräsident Thal, äusserte sich bereits im November über die Möglichkeit einer Abstimmung an der Urne. «Im Idealfall müssen wir uns gar nicht mehr treffen, wenn es eine schlaue Lösung gibt», so Zeno Rausch über die Zukunft der neu gegründeten IG Wab2425.

Tagblatt Online, 25. Juli 2008

Klusbach in Fesseln legen

WOLFHALDEN/LUTZENBERG. Das Chellentobel liegt an der Kantonsgrenze Appenzell Ausserrhoden – St. Gallen, nahe dem Dorfe Thal. Der Klusbach entspringt im Najenriet, im Gebiet Reute/Oberegg. Er bildet auf weite Strecken die Gemeindegrenzen von Walzenhausen, Wolfhalden und Lutzenberg. Beim Chellentobel fliesst er dann auf st. gallisches Gebiet in die Gemeinde Thal. Dort heisst er Dorfbach und mündet in den Freibach, schliesslich in Rheineck in den Alten Rhein.

Dieses Fliessgewässer gehört zu den Überschwemmungsgefahren. Nach den beiden Hochwasser in den letzten Jahren bemüht sich die Behörde, Schutzmassnahmen zu treffen. Zurzeit herrscht Bautätigkeit im so geruhsamen, lauschigen Chellentobel, wo drei Wohnhäuser stehen. Eines davon ist abgebrochen, soll aber wieder neu erstehen.

Im Chellentobel wird ein Geröllsammler erstellt. Damit soll verhindert werden, dass weiter talwärts keine Brücken mehr beschädigt werden und Wasser in die Häuser eindringt. Letztmals waren Fadenspulen der Zwirnerei Bäumlin AG, Tobelmühle, beim Bahnhof Rheineck zu finden. Die Distanz beträgt immerhin drei Kilometer. (hm)